STEUERERKLÄRUNG - ZAHLENWERKE FÜR DEN FISKUS
Nachfolgend finden Sie das Leistungsspektrum unserer Kanzlei in Garmisch-Partenkirchen im Bereich der Steuererklärung:
- Körperschaftsteuer
- Gesonderte und einheitliche Feststellung von Gewinneinkünften
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Betriebs- und Anteilsbewertung
- Einkommensteuer
- Gesonderte und einheitliche Feststellung von Überschusseinkünften
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- Antrag auf Eigenheimzulage
- Meldung für den Steuereinbehalt ausländischer Künstler, Sportler, u.ä. § 50a EStG
- Meldung zur Künstlersozialkasse
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