STEUERERKLÄRUNG - ZAHLENWERKE FÜR DEN FISKUS

Nachfolgend finden Sie das Leistungsspektrum unserer Kanzlei in Garmisch-Partenkirchen im Bereich der Steuererklärung:

  • Körperschaftsteuer
  • Gesonderte und einheitliche Feststellung von Gewinneinkünften
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Betriebs- und Anteilsbewertung
  • Einkommensteuer
  • Gesonderte und einheitliche Feststellung von Überschusseinkünften
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • Antrag auf Eigenheimzulage
  • Meldung für den Steuereinbehalt ausländischer Künstler, Sportler, u.ä. § 50a EStG
  • Meldung zur Künstlersozialkasse


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